Das BAFA-Programm
Die Bundesregierung fördert die Investitionen zur Umrüstung auf eine neue LED-Beleuchtungsanlage mit dem BAFA-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Sie ist ein wichtiges Instrument, um die Energiewende voranzutreiben. Mit einem Zuschuss von 15 % der Investitionskosten können Unternehmen die Umstellung auf LED-Beleuchtung finanzieren.
Wie lange können Ihre Kunden es sich leisten, ihre Unternehmen nicht auf LED-Beleuchtung umzustellen?
Mit der neuen EU-Richtlinie wurden seit 25. Februar 2023 sukzessive Leuchtstofflampen vom Markt genommen. Seit 25.08.2023 sind auch lineare Leuchtstofflampen in T5- bzw. T8-Ausführung verboten und nur noch deren Abverkauf gestattet. Dies betrifft bspw. Lampen mit einer Leistung von 18, 36 oder 58 Watt, die in erheblichen Mengen in Leuchten verbaut sind. In der Industrie und Gewerbe sind diese linearen Leuchtstofflampen weit verbreitet. Hohe Energiekosten sowie Kosten für Wartungsarbeiten belasten hierbei die Betreiber.
Die Folge: In den nächsten Jahren wird es zu einem massiven Austausch von Beleuchtungskörpern kommen müssen – mangels Ersatzbeschaffung oder aus Gründen einer deutlichen Energiekosteneinsparung.
Warum lohnt sich die Umrüstung auf LED-Beleuchtung für Unternehmen?
Die Umrüstung auf LED-Beleuchtung ist für Unternehmen aus mehreren Gründen lohnenswert. Das Kosteneinsparungspotenzial von bis zu 90 % ist ebenso ein Argument, wie die lange Lebensdauer von LED-Leuchten, wodurch ein erheblicher Teil der Betriebskosten eingespart werden kann. So muss in Zukunft seltener nachgekauft und ersetzt werden. Der geringere CO₂-Fußabdruck kommt dabei dem Umweltschutz zugute.
Das macht die Umrüstung auf LED und die damit verbundene staatliche Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umso attraktiver.